behördenbeteiligung und offenlage

Ortsgemeinde Leiwen, 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ausoniusstraße" in Leiwen, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

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    Zur Information und öffentlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes bis zum 27.08.2024 zur Verfügung gestellt.

    Anregungen, Hinweise und Empfehlungen können schriftlich bis zum 27. August 2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 24-26, 54338 Schweich, ausgesprochen werden. Es ist auch möglich, sich per Email an bauleitplanung@schweich.de zu äußern.

    Auf die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes laufende 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Schweich und die Bekanntmachung hierauf unter „Verbandsgemeinde Schweich“ wird hingewiesen.