behördenbeteiligung und offenlage

Verbandsgemeinde Schweich, 30. Änderung Flächennutzungsplan, Ortsgemeinde Leiwen  "Sonderbauflächen für Windkraftnutzung", Offenlage und Behördenbeteiligung

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    Der Verbandsgemeinderat Schweich hat die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Darstellung Sonderbauflächen für Windkraftnutzung" in der Ortsgemeinde Leiwen beschlossen. 

    Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 

    05. März 2025 bis 11. April 2025

    bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.