behördenbeteiligung und offenlage

Verbandsgemeinde Schweich, 30. Änderung Flächennutzungsplan, Gemarkung Föhren (Bereich IRT)  Sonderbauflächen zur Entwicklung eines Batteriespeichers", Offenlage und Behördenbeteiligung

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    Der Verbandsgemeinderat Schweich hat die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Darstellung einer Sonderbaufläche Batteriespeichers auf der Gemarkung Föhren" beschlossen. 

    Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 

    26. Februar 2025 bis 28. März 2025

    bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

     

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      Begründung
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      Planzeichnung
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      Bestandsplan
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