behördenbeteiligung und offenlage

Verbandsgemeinde Schweich, 20. Änderung Flächennutzungsplan, Darstellung einer Sonderbaufläche in Schweich; Schlimmfuhr

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     Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom

     

    07. Oktober 2024 bis 06. November 2024,

     

    bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

     

    Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

    1. Planzeichnung

    2. Begründung

                Teil 1 – städtebaulicher Teil und

                Teil 2 – Umweltbericht

     

    Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

    Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

     

    Begründung Teil 2 (Umweltbericht)

    • Planungsrelevante Fachgesetze zu den Themen: Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
    • Methodik der Umweltprüfung
      Aktueller Zustand der Schutzgüter, steckbriefartige Beschreibung der jeweiligen Funktionszusammenhänge und Bewertung der Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit
    • Standortbezogene Detailprüfung (Biotopbestand, Überörtliche Planungen / Fachplanungen, besondere Funktionen für die Schutzgüter, Berücksichtigung von Vorbelastungen, steckbriefartige Darstellung und Bewertung der zu erwartenden Umweltbeeinträchtigungen, Landespflegerische Zielvorstellung gem. Entwicklungskonzept Landschaftsplan, Zusammenfassende Standortbeurteilung, überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, Hinweise für die weitere Planung)
    • allgemeine artenschutzrechtliche Prüfung

    Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind zahlreiche Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen eingegangen:

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 12.10.2021:

    Teilflächen liegen im „nachrichtlichen Überschwemmungsbereich“;

    Hinweis auf Stellungnahme des Eifelvereins

    • Stellungnahme des Eifelvereins vom 01.07.2021: Dachbegrünung wird angeregt

     

    Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB:

    • Einwender Ö 1 vom 02.07.2021: Bedenken wegen Lärmimmissionen;

    Ausschluss der Parkplatznutzung zur Nachtzeit

    • Einwender Ö 2 vom 02.07.2021: Verkehrliche Belastung (Lärm, Emissionen); Erhöhung Verkehrsaufkommen; Verkehrliche Anbindung

     

    Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Bauleitplanung (Planverfahren)“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.

     

    Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen

    • schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich,
    • während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, oder
    • per Mail an bauleitplanung@schweich.de

    abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

     

    Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).

     

    Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende Änderung des Bebauungsplanes „Schlimmfuhr“ und die Bekanntmachung zu dessen Offenlage wird hingewiesen.