behördenbeteiligung und offenlage

Verbandsgemeinde Schweich, 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel" in Leiwen - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

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    Zur Information und öffentlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung bis zum 27.08.2024 zur Verfügung gestellt.

    Anregungen, Hinweise und Empfehlungen können schriftlich bis zum 27. August 2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 24-26, 54338 Schweich, ausgesprochen werden. Es ist auch möglich, sich per Email an bauleitplanung@schweich.de zu äußern.

    Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende 1. Änderung des Bebauungsplanes “Ausoniusstraße“ der Ortsgemeinde Leiwen und die Bekanntmachung hierauf unter „Ortsgemeinde Leiwen“ wird hingewiesen.