Baugebiete

DETZEM, BAUGEBIET AM ALTEN SPORTPLATZ 

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    DETZEM, BAUGEBIET AM ALTEN SPORTPLATZ  

    Die Ortsgemeinde Detzem veräußert ein Baugrundstück im Baugebiet "Am Alten Sportplatz" im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens. Das Baugrundstück ist erschlossen und bebaubar. 

     

    Rahmenbedingungen:

     

    Beginn des Bewerberverfahrens:               26.07.2024 um 08:00 Uhr

    Ende des Bewerberverfahrens:                  06.09.2024 um 08:00 Uhr

     

    Ein entsprechender Lageplan ist im Downloadbereich (unten) abrufbar. 

    Auf den Bebauungsplan „Am Alten Sportplatz“ wird verwiesen.

    Mindest-Kaufpreis 140,00 €/m² (voll erschlossen).

    Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 8 Wochen nach erfolgter Beurkundung.

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    Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von 5 Jahren ab Besitzübergang ein bezugsfertiges Wohnhaus nebst den erforderlichen Stellplätzen bebauungsplankonform fertigzustellen.

    Erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Detzem vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Detzem ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird.

    Die Vergabe des Baugrundstückes erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.

    Im Bewerbungsverfahren zugelassen sind nur Bewerbungen von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss sich im eigenen Namen und für sich selbst bewerben. Bewerbungen als Vertreter eines Dritten sind von der Wertung auszuschließen.

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    Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbern auf ein Baugrundstück, sofern hier im Rahmen der Preisangabe ein identischer Preis genannt wurde. Der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt in Anwesenheit der Ortsbürgermeisterin (ggf. bei Verhinderung in Anwesenheit ihres amtlichen Vertreters), den Beigeordneten der Ortsgemeinde Detzem sowie zwei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.

    Bei einem nachträglichen Verzicht auf die Zuteilung eines Grundstückes soll der nächste Bewerber, der nicht berücksichtigt werden konnte, das Grundstück erhalten. 

    Nach Ablauf des Bewerberverfahrens werden die Bewerbungen ausgewertet und die Bewerber benachrichtigt.


    Die Ortsgemeinde Detzem behält sich die Vergabe vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Detzem wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.

     

    Bewerbungen bitten wir ausschließlich per Post im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugebiet Detzem, Am Alten Sportplatz“ zu richten an:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 – Bauen/Grundstücksmanagement 

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

     

    Für die Bewerbung ist der unter Download zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zu nutzen.

    Optional bitten wir den ebenfalls unter Download zur Verfügung gestellten Umschlagzettel zu verwenden; aufgrund der Vielzahl der derzeit laufenden Bewerbungsverfahren wird die Zuordnung so vereinfacht.


    Zu früh oder zu spät eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, ebenso telefonische Bewerbungen o.ä.


    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 – Bauen/Grundstücksmanagement

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1323 bzw. -1303)

     

    Ortsgemeinde Detzem

    Ortsbürgermeisterin Monika Seelbach

    buergermeister@detzem.de


    Downloads: