Baugebiete

Trittenheim, Baugebiet "Felder aufm Sträßchen"

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    Trittenheim, Baugebiet Felder aufm Sträßchen 

    Die Ortsgemeinde Trittenheim veräußert mehrere Baugrundstücke im Baugebiet "Felder aufm Sträßchen". Die Baugrundstücke sind ab ca. Frühjahr 2025 erschlossen und dann bebaubar (Änderungen im Bauzeitenplan bleiben vorbehalten).

    Die Verfügbarkeit der Grundstücke können Sie dem im unteren Bereich unter Downloads verfügbaren Lageplan entnehmen.

    Auf den Bebauungsplan „Felder aufm Sträßchen II“ wird verwiesen.

    Kaufpreis 180,00 €/m² (voll erschlossen), hierbei handelt es sich um einen Festpreis.

    • Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beurkundung.
    • Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von drei Jahren ab Zugang der Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich über die formale Baufeldfreigabe mit dem Bau zu beginnen (Tiefbau-/Gründungsarbeiten) und spätestens innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab Zugang der Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich ein Wohnhaus bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen. (Anmerkung: im Vergleich zu der ersten öffentlichen Anbietung im Zeitraum 12.04.-10.05.2024 wurde die Frist zum Baubeginn um 1 Jahr verlängert; Beschluss Ortsgemeinderat vom 03.06.2024)
    • Erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Trittenheim vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Trittenheim ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird. 
    • Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.
    • Die Ortsgemeinde Trittenheim behält sich den Verkauf der Baugrundstücke vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht. Seitens der Ortsgemeinde Trittenheim wird darauf hingewiesen, dass keine dem Interessenten entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Interessenten. 

     

    Reservierungswünsche für die Dauer von 4 Wochen bitten wir per Email zu richten an:

     Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 Bauen (Grundstücksmanagement)

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1303 bzw. -1323)

     Bei Reservierung sind zwingend die vollständige Wohnanschrift und eine Telefonnummer mit anzugeben.


    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

    Ortsgemeinde Trittenheim

    Ortsbürgermeister Mario Kohlmann

    buergermeister@trittenheim.de


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