Landpacht

Landpacht

Ensch - Landwirtschaftliche Flächen zu verpachten

Die Ortsgemeinde Ensch bietet ab sofort folgende landwirtschaftliche Flächen gegen Gebot (Pachthöhe, Laufzeit) zur Verpachtung an: 

Gemarkung Ensch

Flur 15

Nr. 129 (Größe: 7.016 m²); ausschließlich Weideland/Heu

Nr. 148/2 (Größe: 5.593 m²); ausschließlich Weideland/Heu


Die Grundstücke können auch einzeln gepachtet werden.

Die Auswahl des Pächters behält sich die Ortsgemeinde Ensch vor.

Schriftliche Gebote können bis spätestens Donnerstag, 11.07.2024, 10.00 Uhr bei der   

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich 

Fachbereich III/Grundstücksmanagement 

z. Hd. Frau Fischer (Zimmer 44) 

Brückenstraße 26, 54338 Schweich 


abgegeben oder per Email an: fischer.s@schweich.de gesendet werden.


Neuverpachtung landwirtschaftliche Flächen durch die Stadt Schweich ab dem 01.01.2025 bis 31.12.2030 (Gemarkung Schweich)

Die Stadt Schweich bietet folgende Acker- bzw. Grünlandflächen zur Neuverpachtung ab dem 01.01.2025 an:

Gemarkung Schweich

Flurstück

Größe (m²)

Flurstück

Lagebezeichnung

Grundstücksart

220

41.008

Auf der Kloppseite hinter der Viehtrift

Ackerland

85

22.409

Vorn Marscheid

Ackerland

92

27.295

Klopperseit

Ackerland

8/3

31.330

Ober dem Kohlesgarten

Ackerland

11

29.923

Oben im Steinengräbchen

Ackerland

13

22.702

Oben im Steinengräbchen

Ackerland/Grünland

Rahmenbedingungen:

Beginn des Verfahrens: 28.06.2024 um 08.00 Uhr

Ende des Verfahrens: 11.07.2024 um 08.00 Uhr

Bewerben kann sich jeder landwirtschaftliche Betrieb ausschließlich schriftlich mit einem Bewerbungsformular, verschlossen in einem Kuvert.

Dieses Formular erhalten Sie per Anforderung an die Email-Adresse liegenschaften@schweich.de. Das Formular steht auf der Homepage während des Zeitraums der Veröffentlichung zum Download bereit.

Angeboten werden Pachtflächen, die mit einem Pachtzins (Pachtverträge) vergeben werden. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag an die

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

FB 3 Bauen –Grundstücksmanagement

z. Hd Frau Fischer

Brückenstraße 26

54338 Schweich

zu richten oder können auch persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten abgegeben, sowie in einen der Hausbriefkästen eingeworfen werden.

Zu spät eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Es gelten die folgenden Vergabekriterien:

  • Die Flurstücke werden an den jeweils Meistbietenden vergeben.
  • Es kann auf alle Pachtgrundstücke geboten werden. Eine Zuteilung für mehr als 1 Pachtgrundstück ist möglich.
  • Die Pachtgrundstücke werden gegen Gebot ausgeschrieben, das Mindestgebot liegt bei 290,00 €/ha. Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbern auf ein Pachtgrundstück mit identischem Gebot. Der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt in aufsteigender Reihenfolge der Flurnummern und innerhalb dieser der Flurstücksnummern, und zwar in Anwesenheit des Stadtbürgermeisters (ggf. bei Verhinderung in Anwesenheit seines amtlichen Vertreters), den Beigeordneten der Stadt Schweich sowie zwei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich. Bei einem nachträglichen Verzicht auf die Zuteilung eines Pachtgrundstücks soll der nächste Bewerber, der aufgrund des abgegebenen Gebots nicht für dieses Pachtgrundstück berücksichtigt werden konnte, das Pachtgrundstück erhalten.
  • Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke behält sich die Stadt Schweich gem. dem Bewerberformular vor. Landwirte mit Betriebssitz in Schweich werden bevorzugt bei der Auswertung berücksichtigt.
  • Bezüglich etwaiger Prämien, Fördergelder oder sonstigen Subventionen wird auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen.
  • Der Anbau von Mais und Miscanthus ist ausgeschlossen.
  • Die Pachtverträge werden auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Die Pachtzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2030. Eine automatische Verlängerung ist ausgeschlossen.
  • Im abzuschließenden Pachtvertrag wird folgendes vereinbart: Ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Verpächter mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Pachtjahres besteht, sofern der Verpächter beabsichtigt, das Pachtgrundstück im öf-fentlichen Interesse anders nutzen zu wollen (z.B. als Ausbeutefläche für Kies, Wind-kraftfläche, Flurbereinigung, Fotovoltaikfläche, Baugebiets- oder Ausgleichsfläche bzw. als Ersatzflächen für hierfür gekündigte Flächen u.ä. sowie für  Tauschflächen für das B-Plan Gebiet „Am neuen Schulzentrum").