- Gefördert wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung
- Gefördert werden Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Schweich
- Gefördert werden Anlagen, die ab dem 1.3.2024 neu angeschafft und fachgerecht montiert wurden
- Nicht gefördert werden gebrauchten Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen
- Verpflichtung zu 5 Jahren Haltungsdauer
- Antragsverfahren im Windhundprinzip
- Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann entsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.
- Für die Verfügbarkeit von Fördermitteln können Sie sich gerne vor Antragstellung telefonisch an das Klimaschutzmanagement der Verbandsgemeinde Schweich wenden.
- Berechnen Sie hier, welche Größe des Balkonkraftwerks zu Ihnen passt und wie viel Strom sie selbst verbrauchen können: Solarstromrechner
Hier können Sie Den Antrag auf Förderung stellen
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