KLIMA

Förderprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte (Stadt Schweich)


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  • Gefördert wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung
  • Gefördert werden Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Schweich
  • Gefördert werden Anlagen, die ab dem 1.3.2024 neu angeschafft und fachgerecht montiert wurden
  • Nicht gefördert werden gebrauchten Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen
  • Verpflichtung zu 5 Jahren Haltungsdauer
  • Antragsverfahren im Windhundprinzip
  • Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann entsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.
  • Für die Verfügbarkeit von Fördermitteln können Sie sich gerne vor Antragstellung telefonisch an das Klimaschutzmanagement der Verbandsgemeinde Schweich wenden.
  • Berechnen Sie hier, welche Größe des Balkonkraftwerks zu Ihnen passt und wie viel Strom sie selbst verbrauchen können: Solarstromrechner

Hier können Sie Den Antrag auf Förderung stellen

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