Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (die Verbandsgemeinde Schweich) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://schweich.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 10.07.2023 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Verbandsgemeinde Schweich
Brückenstr. 26
54338 Schweich
info@schweich.de
Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 6502 407-0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
- Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
- Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
- Sie können die Website mit hohem Kontrast darstellen lassen. Hierzu befindet sich auf jeder Seite oben rechts ein Button der hälftig weiß und hälftig schwarz gefüllt ist.
- Jedes Bild hat einen Alternativtext
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Mit Erwerb des neuen Website-System und Template wurden zahlreiche Funktionalitäten für die Steigerung und Einhaltung der Barrierefreiheit mitberücksichtigt. Alle vorhandenen Funktionalitäten zur Einhaltung der BITV 2.0 Verordnung wurden ergriffen. Im Einzelnen:
- Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.
- Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar (Anforderung Nr. 1.4.1.a, 1.4.3.a, 1.4.11.a).
- Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, die via Youtube eingebettet werden), liegen nicht barrierefrei vor.
- Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. Office oder ältere PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei.
- Anwendungen von Drittanbietern (z.B. Bürger- oder Ratsinformationssysteme) können uns von diesen Anbietern derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Eingebettete Karten von Open Street Map sind in dem Rahmen barrierefrei, wie Open Street Map sie zur Verfügung stellt.
Unverhältnismäßige Belastung
Aufgrund der Faktoren von Größe der Website und den vorahnenden zeitlichen Ressourcen unter Einbeziehung einer Abwägung zu den geschätzten Kosten im Verhältnis zu den voraussichtlichen Vorteilen für Menschen mit Behinderung sind nicht alle Abschnitte vollständig Barrierefrei. Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass großteils ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Website unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Für Archive der Website werden weiterhin nur PDF Dateien vorgehalten, welche keiner Prüfung nach diesem Abschnitt unterlegen waren, da sie für die aktive Verwaltungsverfahren nicht benötigt werden und vor dem 23.09.2019 erstellt wurden.
Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit wurde mit https://www.bitvtest.de/bitv_test.html evaluiert
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.07.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2023 überprüft.
Quelle: eRecht24
Barrierefreiheit innerhalb des Verwaltungsgebäudes der VG
In der Verwaltung (Brückenstr. 26, 54338 Schweich) steht Ihnen nach Terminvereinbarung - auch für alle Außenstellen - barrierefreies Beratungsbüro im Erdgeschoss zur Verfügung